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Aktuelle Informationen

Stand: 13.08.2026

Besondere Umstände erfordern besondere Maßnahmen. Nach Prüfung von Optionen können wir Ihnen für Ihre ausgekranten Boote eine Möglichkeit zur vorübergehenden Abstellung anbieten. Hierfür wird ein Teilbereich des Behelfsparkplatzes in der Hafenstraße in Ramsberg zur Verfügung gestellt. Die entsprechende Fläche ist im nebenstehenden Screenshot rot umrandet.

Die ausgekranten Boote können dort ab sofort abgestellt werden. Sie müssen jedoch bis spätestens 15. Oktober 2026 wieder entfernt werden. Die Nutzung des abgesperrten Bereichs erfolgt unentgeltlich. Der Zweckverband Brombachsee übernimmt keine Haftung für evtl. entstehende Schäden am Trailer, Boot oder Zubehör.

Ab dem 1. Oktober 2026 stehen die Ihnen bereits bekannten Winterabstellmöglichkeiten wieder zur Verfügung. Die Verlagerung auf einen Winterstellplatz ist vorab mit dem Hafenmeister abzustimmen und entsprechend zu vergüten.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Möglichkeit in dieser außergewöhnlichen Situation eine geeignete und unkomplizierte Zwischenlösung anbieten zu können.

Informationen zu Kranterminen

Unsere Hafenmeister stehen Ihnen für Krantermine auch außerhalb der bislang bekannten Öffnungszeiten zur Verfügung. Die Dienstzeiten wurden entsprechend angepasst.

Bitte setzen Sie sich zur Vereinbarung eines Krantermins direkt mit unseren Hafenmeistern in Verbindung.

Informationen zum Wasserstand und zur Abgabe

Seitens des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach wurden wir darüber informiert, dass der Wasserspiegel am Großen Brombachsee gestern Abend den Stand von 406 m ü. NN erreichen wird.

Nach Erreichen dieses Wasserstandes darf die Abgabe aus dem Großen Brombachsee nur noch maximal 5 m³/s betragen. Dementsprechend wird die Abgabe schrittweise reduziert.

Die Reduzierung erfolgt nach gestrigen Stand wie folgt:

  • 12.08.2026, ab 14:00 Uhr: Reduzierung von 8 m³/s auf 7 m³/s
  • 13.08.2026, ab 08:00 Uhr: weitere Reduzierung von 7 m³/s auf 5 m³/s

Vertraglich geregelte Nutzungsausfälle

Hinsichtlich der vertraglich geregelten Nutzungsausfälle verweisen wir auf die jeweiligen Mietverträge.

Wir bitten um Verständnis, dass eine etwaige Rückerstattung erst nach Abschluss der Saison geprüft und abgewickelt werden kann.

Für Ihr Verständnis, Geduld und Kooperation in dieser außergewöhnlichen Situation bedanken wir uns.

WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR ABSENKUNG DES WASSERSPIEGELS AM GROßEN BROMBACHSEE (Stand: 11.08.2026)

Aktuelle Entwicklung des Wasserstands

Das Wasserwirtschaftsamt Ansbach musste aufgrund der aktuellen Gegebenheiten die Wasserableitung erhöhen. Derzeit werden rund 8 m³/s aus dem Großen Brombachsee abgeleitet. Zusammen mit der aufgrund der aktuell hohen Lufttemperaturen erhöhten Verdunstung wird derzeit von einem täglichen Absinken des Wasserspiegels von etwa 9 cm ausgegangen.

Nach aktueller Einschätzung wird der Wasserspiegel voraussichtlich am kommenden Mittwoch eine Höhe von etwa 406 m über NN erreichen.

Den aktuellen Pegelstand des Großen Brombachsees können Sie über das Bayerische Landesamt für Umwelt abrufen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert:

Aktueller Pegelstand des Großen Brombachsees – Bayerisches Landesamt für Umwelt


TIEFENKARTIERUNG des Großen Brombachsees

Auf der Internetseite des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach ist eine Tiefenkartierung des Großen Brombachsees aus den Jahren 1994/98 veröffentlicht. Diese kann insbesondere zur Orientierung hinsichtlich der Wassertiefen herangezogen werden:

Tiefenkartierung des Großen Brombachsees – Wasserwirtschaftsamt Ansbach

Bitte beachten Sie, dass die darin dargestellten Wassertiefen nicht als aktuell und verbindlich angesehen werden können. Durch Sedimentablagerungen, Sohlbewegungen oder andere natürliche Veränderungen können sich die tatsächlichen Tiefenverhältnisse seit der Erstellung der Kartierung verändert haben.

Höhenangaben an den Anlagen

Nach den uns vorliegenden Angaben gelten für die nachfolgenden Bereiche folgende Höhen:

  • Spundwand an der Krananlage RAMSBERG: 404 m über NN
  • Ende der Slipanlage RAMSBERG: 402 m über NN
  • Ende der Slipanlage ENDERNDORF: 403 m über NN

Bitte berücksichtigen Sie diese Angaben und den Tiefgang Ihres Bootes.

Auch diese Höhen- und Tiefenangaben erfolgen ausdrücklich ohne Gewähr, da Veränderungen des Seegrundes, beispielsweise durch Sedimentablagerungen oder Sohlbewegungen, nicht ausgeschlossen werden können.

Wasserableitung und Einflussmöglichkeiten

Die Höhe der Wasserableitung liegt nicht im Einflussbereich des Zweckverbandes Brombachsee und kann sich abhängig von den jeweiligen wasserwirtschaftlichen Erfordernissen verändern.

Wir bitten daher um Verständnis, dass wir Ihnen ausschließlich die uns aktuell vorliegenden Informationen weitergeben können und sich die Situation jederzeit verändern kann.


HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN:


WINTERLIEGEPLÄTZE IN ENDERNDORF UND RAMSBERG

Die Winterliegeplätze in Ramsberg und Enderndorf stehen derzeit nicht zur Verfügung. Nach aktuellem Stand werden diese voraussichtlich erst ab Oktober wieder zur Verfügung stehen.

TAKELKRAN IN RAMSBERG

Der Takelkran in Ramsberg darf – wie bereits im Frühjahr – ausschließlich durch unsere Hafenmitarbeiter sowie die bekannten gewerblichen Dienstleister genutzt werden.

AUTOKRAN IN RAMSBERG

Eine „Auskran-Aktion per Autokran“ wird seitens des Zweckverbandes Brombachsee nicht erfolgen.



Weitere Informationen

Mit den vorstehenden Informationen möchten wir die häufigsten und wichtigsten Fragen zu den zahlreichen bei uns eingegangenen E-Mails beantworten.

Aufgrund der Vielzahl an Nachrichten bitten wir um Ihr Verständnis, dass es uns derzeit leider nicht möglich ist, jede E-Mail individuell zu beantworten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung in dieser außergewöhnlichen Situation.

Segeln am Brombachsee

Für Skipper steht der Wind am Brombachsee günstig.

  • Wasserflächen von 9 km² (Großer Brombachsee) und 2,5² (Kleiner Brombachsee)
  • Frei Benutzbare Sliprampen an allen Standorten
  • Alle Wasserliegeplätze am Großen Brombachsee mit Stromversorgung
  • Keine Breitenbegrenzung für Segelboote
  • Sanitäreinrichtungen und Verpflegungmöglichkeiten an allen Segelstandorten
  • Moderne und verschließbare Schwimmstege
  • Das Übernachten auf gemieteten Wasserliegeplätzen ist gestattet (Entsorgungsstation vorhanden)

Zuständig für Bootsgenehmigungen ist das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen. Informationen hierzu gibt es auf der Internetseite des Landratsamts.

Webcam und Wetterdaten

Liegeplätze mieten

Unsere Hafenmeister verwalten die Land- und Wasserliegeplätze der Freizeitanlagen.

Neben der Vergabe von Tages-, Wochen- und Monatsliegeplätzen übernehmen sie auch das Ein- und Auskranen der Boote. Durch eine vorherige telefonische Terminvereinbarung werden Wartezeiten vermieden und ein reibungsloser Ablauf sichergestellt.

Die Hafenmeister sind während der Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag 8.00-16.00 Uhr und Freitag von 8.00-12.00 Uhr) im Hafengelände erreichbar.

Kontaktdaten Hafenmeister

Jahresliegeplätze

Die Ausstellung von Mietverträgen für Jahresliegeplätze (Wasser und Land) erfolgt über unsere Geschäftsstelle: